Bei der Begleithundeprüfung (BH-Prüfung) wird der Gehorsam, die Sozialverträglichkeit und Alltagstauglichkeit der Hunde in der Öffentlichkeit geprüft. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Unbefangenheitsprobe und Gehorsam auf dem Hundeplatz (Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Ablage) sowie der Verkehrsteil, bei dem das Verhalten des Hundes in verschiedenen Alltagssituationen (Jogger, Radfahrer, Autos, Fußgänger) betrachtet wird. Die Prüfung wird ohne Hilfsmittel wie z. B. Leckerlies oder Spielzeug absolviert.
Voraussetzung für die Zulassung zur Begleithundeprüfung: Der Hund muss mindestens 15 Monate alt, gechipt oder tätowiert und haftpflichtversichert sein. Vor der Prüfung muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben.
Die Prüfung im Gehorsamsteil auf dem Hundeplatz erfolgt nach einem festgelegten Schema, bei dem Wendungen, Tempowechsel und Anhalten einbezogen sind: das Fußgehen mit und ohne Leine, das Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz- und Platzübung, das Ablegen in Verbindung mit Herankommen sowie Ablegen des Hundes unter Ablenkung.
Punktevergabe
Bei der Gehorsamkeitsprüfung auf dem Hundeplatz werden Punkte vergeben. Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden. Für das Bestehen muss das Mensch-Hund-Team mindestens 70 Prozent der Punkte, also 42 Punkte, erreichen. Die Punkteverteilung ist wie folgt:
- Leinenführigkeit: 15 Punkte
- Freifolge: 15 Punkte
- Sitzübung: 10 Punkte
- Ablegen in Verbindung mit Herankommen: 10 Punkte
- Ablegen des Hundes unter Ablenkung: 10 Punkte
Unser Training
Die Vorbereitung zur Begleithundeprüfung findet derzeit ein- bis zweimal im Jahr statt. Der Beginn wird hier bekanntgegeben.
Übungsleiterin: Janina Remmert
Trainingszeiten
Montag
- 17.30 Uhr mit Janina (Beginn und Ort wird noch bekanntgegeben)
Unsere Prüflinge – alle bestanden



